Rund 300’000 Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sind von den Billag-Abgaben befreit. Bei einem Ja würden sie beitragspflichtig. Dazu kommt, dass die Sendegefässe in den Randregionen und sprachlichen Minderheitsregionen wohl abgestellt werden müssten, weil sie wegen der geringen Einschaltquote nicht rentieren. Dass Sendungen aller Art – gerade auch für Minderheiten – in den audiovisuellen Medien produziert werden, setzt aber die Bezahlung entsprechender Gebühren voraus. Ein medialer Einheitsbrei, der von der Werbung finanziert wird, entspricht nicht dem Zusammenleben in unserem Land.
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