| Die vorgesehenen neuen Maßnahmen könnten zur Folge haben, daß diese Indexierung stark verlangsamt oder sogar blockiert wird. Sie würden eine empfindliche Reduktion der Kaufkraft der Pensionierten mit bescheidenem Budget bedeuten. Sie würden vor allem Leute treffen, die mit einer kleinen Rente oder sogar ohne Leistung aus der 2. Säule auskommen müssen. Diese Maßnahmen würden eine Entfremdung der AHV-Renten bewirken, deren Zweck in der Bundesverfassung wie folgt formuliert ist: „die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken“. Die Verschlechterung der Indexierung wird die Pensionierten zwingen, vermehrt die Ergänzungsleistungen zu beanspruchen oder gar die Sozialhilfe von Kantonen oder Gemeinden zu beantragen, die selber gegen die Finanzknappheit kämpfen.
Dem AHV-Ausgleichsfonds geht es, kurzfristig betrachtet, gar nicht so schlecht, vor allem nicht, wenn man ihn vom IV-Defizit entlastet. Entgegen der vom Bundesrat für die Zeitspanne 1998 – 2005 vorgesehenen Abnahme um 7 Milliarden zeigen die Rechnungen 2005 eine Zunahme von 8 Milliarden (somit 15 Milliarden Unterschied zwischen Prognose und Realität). Der SSR ist bereit, zur Suche nach Lösungen für die Finanzierung der AHV mittel und langfristig beizutragen. Der SSR beantragt die Beibehaltung des heutigen Systems mit Anpassung Entwicklung des Mischindexes im zweijährigen Rhythmus.
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