Besonderes Gewicht legt der SSR auf eine Anpassung der Mietzinsmaxima, welche den tatsächlichen Mietkosten schon lange hinterherhinken. Die Differenz verringert bei den Betroffenen den Betrag, der zur Lebenshaltung zur Verfügung steht, wie er im Jahre 2001 festgelegt worden ist. Dies ist ein für ein reiches Land unwürdiger Zustand. Der SSR fordert, dass das Existenzminimum erhalten bleibt und dass eine Anpassung von 20% bei der Mietzinsanrechnung erfolgt. Der Rat ist der Ansicht, dass das Einkommen des ärmsten Teiles der Betagten und Behinderten nicht zum Spielball der Tagespolitik werden darf, und dass deshalb die Mietzinsmaxima an den Mietpreisindex gekoppelt werden.
Er hält auch einen Zuschlag für Betreutes Wohnen für notwendig, damit gesundheitlich eingeschränkte Personen möglichst lange zuhause wohnen und dadurch Heimkosten eingespart werden können.
Keinesfalls darf bei der Anrechnung der Krankenkassen-Prämien gespart werden.