| Wissenschaftliche Studien beweisen, dass nicht das Alter an sich die höchsten Kosten verursacht, sondern – altersunabhängig – die letzten Monate vor dem Tod. Das KVG regelt die Solidaritäten zwischen Männer und Frauen, unabhängig von Gesundheitszustand, Alter und wirtschaftlichen Verhältnissen. Die einseitige Aufkündigung einer Solidarität gefährdet auch die anderen Solidaritäten. Zudem muss die gesamte Beitragsdauer betrachtet werden: alte, hochbetagte Menschen waren grösstenteils ihr Leben lang kaum krank. Sie waren „sehr gute Risiken“ und damit sehr lange Nettozahler. |
| Die Interpellation enthält ferner keinerlei Anreize, durch welche die – oftmals komplexen – Behandlungsabläufe vereinfacht werden und dadurch für die älteren Menschen mehr Möglichkeiten bieten, nützliche Prävention und gegebenenfalls eine menschlich hochstehende Palliativpflege bewusster und gezielter in Anspruch zu nehmen. Der Vorstoss ist nur ein reines Finanzierungsinstrument für das Gesundheitswesen und fördert keine strukturellen Verbesserungen. |
| Der SSR setzt sich für ein zweckmässiges und solidarisches öffentliches Gesundheitswesen ein. Er hat die Grundsätze dieser Optik auch bei der neuen Pflegefinanzierung eingebracht. |
Auskünfte erteilen gerne:
Peter Seiler, Präsident der SSR-Arbeitsgruppe Gesundheit, 3005 Bern, T+ 031 351 43 34, E-Mail p-k-seiler@bluewin.ch
Christiane Jaquet-Berger, Co-Präsidentin, T+. 021 652 23 51, M. 079 449 46 61, E-Mail : jaquet.christiane@citycable.ch