Internationaler Tag „alt gegen Gewalt“ vom 15. Juni 2006: Alters-Diskriminierung als besondere Art der Gewalt

Alters-Diskriminierung ist in der Schweizer Bundesverfassung zwar verboten und in zahlreichen internationalen Konventionen ausdrücklich verpönt. Doch immer wieder wird versucht, Konflikte zu beseitigen, indem man Diskriminierungen schafft. Der SSR kämpft deshalb nicht nur gegen Gewalt, sondern auch gegen diskriminierende Alterslimiten bei politischen Ämtern.

Mehr lesen

Weiterführen kassenpflichtiger Komplementärmedizin: SSR-Optik

Die Komplementärmedizin flankierte seinerzeit den Abstimmungskampf über das obligatorischen Krankenversicherungsgesetz (KVG). Das bundesrätliche Versprechen, die Komplementärmedizin zu berücksichtigen, war mitverantwortlich für die Annahme des KVG. Offensichtlich wird die Komplementärmedizin von zahlreichen älteren Menschen positiv beurteilt. Ein Ausschluss aus der Grundversicherung hätte gravierende Folgen. Bei der Abstimmung über das neue Krankenversicherungsgesetz garantierte der Bund, der Komplementärmedizin … mehr

NFA: der SSR nimmt Stellung

Der Schweizerische Seniorenrat SSR konzentriert sich in seiner Stellungnahme über die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) auf die Betagtenhilfe, Invalidität im Alter, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung. Bei den Ergänzungsleistungen bringt er sein Modell zur künftigen Finanzierung der Langzeitpflege ein.

Mehr lesen

Rentner-Mitsprache in Pensionskassen

Der Schweizerische Seniorenrat und seine angeschlossenen Dachverbände VASOS* und SVS** – gemeinsam vertreten sie 220’000 Rentnerinnen und Rentner – setzten sich für vermehrte Mitsprache und den Einsitz in Stiftungsräten ein. Eine Umfrage bei zahlreichen Pensionierten zeigt, dass eine Verbesserung der Transparenz nur durch mehr Mitsprache erfolgen kann. Mit der Umfrage war Einblick in verschiedenste Pensionskassen … mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht bringt Verbesserungen

Der Schweizerische Seniorenrat SSR unterstützt die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches im Bereich Erwachsenenschutzrecht. Der SSR engagiert sich namentlich für die rechtliche Stellung jener älteren Menschen, deren Urteilsfähigkeit zunehmend eingeschränkt ist. Der Vorentwurf bietet einen zeitgemässen Schutz, erfordert aber einige Anpassungen. Der SSR begrüsst den Vorschlag von vier Beistandsstufen: Begleitung, Vertretung, Mitwirkung und umfassende Beistandschaft. Wertvoll … mehr