Wer kann sich mit einer dritten Dosis impfen lassen? Swissmedic genehmigt die dritte Impfung grundsätzlich «für besonders gefährdete Personen» und «für Menschen mit geschwächtem Immunsystem». Der Bund empfiehlt die Auffrischungsimpfung für Personen über 65.
Die dritte Dosis soll frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung erfolgen. Laut Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), richtet sich die Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung «ganz besonders» an über 75-Jährige, Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen sowie über 65-Jährige.
Melden Sie sich für eine dritte Impfung beim jeweiligen Kanton an – bei Google Stichwort des Kantons mit dem Zusatz „Booster-Impfung“ eingeben.
Schweizerischer Seniorenrat
Das Copräsidium:
Bea Heim und Roland Grunder