Der SSR stimmt damit unter anderem auch folgenden vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu:
• Der Senkung der Pflichtteile, wobei zu beachten ist, dass damit auch der Pflichtteil zu Gunsten der Eltern aufgehoben werden soll.
• Der Schaffung eines Unterhaltsvermächtnisses. Anspruch darauf hätten überlebende „faktische Lebenspartner“, falls die anderen entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen des ZGB erfüllt sind.
Der Wegfall des Pflichtteilanspruchs beim Tod des Partners in der Scheidungsphase wird hingegen abgelehnt, weil er noch nicht der gesellschaftlichen Realität entspricht.