| In einer breit angelegten Informationsaktion haben der Schweiz. Seniorenrat und die beiden Dachorganisationen VASOS und SVS ihren Lösungsvorschlag zur Verhinderung der Diskriminierung von Rentner-Ehepaaren mit früherem Doppeleinkommen dargestellt. Sie konnten auf ihre Abklärungen bei der Eidg. Steuerverwaltung verweisen. Danach beträgt bei einem Renteneinkommen von gemeinsamen Fr. 90’000.- die Bundessteuer bei Konkubinatspaaren CHF 591.-, bei pensionierten Verheirateten gemäss Botschaft aber mehr als das Doppelte, nämlich CHF 1’296.-. Diese Belastung steht in keinem Verhältnis zur 10 %-igen Differenz, die vom Bundesgericht toleriert wurde (vgl. dazu Einkommens-Tabelle der vorgängigen Medienmitteilung). |
| Die Rentnerorganisationen haben zudem begründet, warum die Steuerausfälle von angeblich CHF 180 Mio auf einer falschen Schätzung beruhen. |
| Die Rentnerorganisationen werden daher die nächste Gelegenheit nutzen, um das alterspolitisch wichtige Thema der Steuerdiskriminierung von Rentner-Ehepaaren erneut auf den Tisch zu bringen. |
| Zugleich besteht für betroffene Rentner-Ehepaare mit früherem Doppel-Einkommen die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtes signalisiert gute Chancen, um auf diesem Weg eine Milderung der Heiratsstrafe zu erreichen, analog zu jener von erwerbstätigen Ehepaaren. |
Dr. Klara Reber, SSR-Co-Präsidentin Tel. 052 212 61 43, Mail klara.reber@bluewin.ch
Heidi Deneys, SSR-Co-Präsidentin, Tel. 032 968 50 54; Mail: hdeneys@bluewin.ch
Für SVS: a. Nationalrat Hans Werner Widrig, Tel. 081 302 17 95, Mail h.w.w@bluewin.ch
Für VASOS: a. Nationalrätin Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin, Tel. 061 402 15 33, Mail: a.fankhauser@intergga.ch