Nachdem ein Zins von zwei Prozent vertraglich zugesichert worden war, verstösst dieser Beschluss gegen das Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind.
Zudem läuft er der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 zuwider, wonach die AHV nun dringend eine Zusatzfinanzierung brauche.
Für den SSR weckt dieses parlamentarische Auf und Ab die Befürchtung, es könnte bei der anstehenden Revision der Altersvorsorge zu Beschlüssen kommen, welche der Sache nicht angemessen sind.