Änderung des Transplantationsgesetzes, Einführung des Widerspruchsregelung bei Organ- und Gewebespende

Mit der erweiterten Widerspruchsregelung gilt, dass einer Person nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, wenn sie dies nicht zu Lebzeiten explizit abgelehnt hat. Falls kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorhanden ist, müssen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden, bevor ein Entscheid getroffen wird. Diese können unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Person über die Spende entscheiden.

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Vernehmlassungsantwort zur Pflegeinitiative 2

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8.Mai 2024 die Vernehmlassung zur Etappe 2 der Pflegeinitiative eröffnet. Die vorgeschlagenen Entwürfe umfassen folgende Elemente:

Ein neues Bundesgesetz zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge

Änderungen des Gesundheitsberufegesetz bezüglich der Berufsausübung der Pflegefachpersonen namentlich der Masterstufe und des Berufsprofils der Pflegeexpert:innen.

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Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Der SSR begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Zusatzfinanzierung gleichzeitig mit der Auszahlung der 13. AHV ab 2026 zu regeln beabsichtigt. Die Aufschiebung, wie sie von der SGK-S mit einer Mehrheit bereits vorgeschlagen wurde, lehnt der SSR ab.

Folglich unterstützt der SSR auch die Absicht des Bundesrates, andere Zusatzfinanzierungsmöglichkeiten, wie Finanztransaktionssteuer usw. – derzeit – nicht weiter zu verfolgen. Deren Einführung wäre in der Tat zu langwierig und ihre Wirkung würde jedenfalls verspätet eintreten.

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Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG – Anpassung der Hinterlassenenrenten und Folgeänderungen

Der Seniorenrat hat vom Vorentwurf zu den Änderungen im AHVG und im ELG sowie vom begleitenden Bericht Kenntnis genommen. Der Seniorenrat verpflichtet sich in seinem Leitbild, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in ihrer Vielfalt – insbesondere der vulnerablen – zu vertreten. Aus diesem Blickwinkel fühlt er sich auch dem Wohlergehen von künftigen Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, damit sie insbesondere in den Erwerbsjahren ab dem 45.-50. Altersjahr nicht in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten geraten.

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Vernehmlassung: BISS Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen

Mit BISS dem neuen Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen sollen die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen für schweizweit anwendbare Informationssysteme geschaffen werden, um die digitale Kommunikation und den digitalen Austausch für Versicherte und Akteure der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen zu vereinfachen, verbessern, beschleunigen und dabei Verwaltungskosten zu sparen.

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Vernehmlassung: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)

Entsprechend dem grundsätzlichen Ziel des HMG, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in Verkehr gebrachte Heilmittel sicher und massvoll anzuwenden sind, soll mit der vorliegenden Revision insbesondere die Medikationssicherheit durch einen verstärkten Einsatz digitaler Instrumente erhöht und ein rascherer Zugang der Bevölkerung zu neuartigen Therapien geschaffen werden.

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Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) im Hinblick auf die Einführung von Einkäufen in der Säule 3a

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat aufgrund seiner Kompetenzen nach Art. 82, Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) die Kompetenz hat, auf dem Verordnungsweg die notwendigen Bestimmungen festzulegen, damit steuerlich abzugsfähige Beiträge auch in Form von Einkäufen in die Säule 3a eingebracht werden können, sowie die notwendigen Modalitäten zu regeln. Die vorgeschlagene Änderung ist also auch ohne die Revision des entsprechenden Artikels 82 BVG möglich. Es hängt also alles davon ab, ob der Bundesrat die Verordnungsänderung annimmt oder nicht. Das bedeutet, dass weder ein Referendum noch eine Volksabstimmung möglich sind.

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Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen

Der Bundesrat greift erneut in die geltende Tarifstruktur ein. Der Eingriff erfolgt ohne Aktualisierung des veralteten Kostenmodells und ohne den Verband Physioswiss involviert zu haben, um die (vorhandenen) aktuellen Kosten- und Leistungsdaten berücksichtigen zu können.

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Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Stellungnahme des SSR

Wir begrüssen die Bemühungen und die Absicht das EPD möglichst in der ganzen Bevölkerung zu verankern. Damit dies gelingen kann, ist die Umsetzung so zu gestalten dass Nutzerinnen und Nutzer – Hausärzteschaft, Spitäler, Betroffene Patienten usw. – das EPD als positive Hilfe empfinden, die Ihnen die Arbeit, die Qualität der Arbeit und die Effizienz der Arbeit hilft zu verbessern und erleichtern! Speziell weisen wir darauf hin, dass die Nutzung des EPD barrierefrei zu gestalten ist, damit der Zugang und der Umgang mit dem EPD auch für Menschen mit Handicaps wie z.B. mit eingeschränktem Sehvermögen sichergestellt ist.

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